Archiv: 2. Aug 2016

Steuerkanzlei Gesierich

Von den Eltern geerbtes Haus muss man zehn Jahre behalten

Wer ein Haus von den Eltern erbt, in dem diese gewohnt hatten und dann selber einzieht, muss keine Erbschaftssteuer zahlen (gilt zumindest bis 200 qm Wohnfläche). Im Gesetz steht, dass die Steuerbefreiung rückwirkend gestrichen wird, falls man innerhalb von zehn
Weiterlesen …

Archiv

August 2016
M D M D F S S
1234567
891011121314
15161718192021
22232425262728
293031  

Kontakt zur Steuerkanzlei Gesierich in Gilching