Ein ehemaliger Beschäftigter eines Energieversorgers war schon in Rente und erhielt von seinem Ex-Arbeitgeber Betriebsrente plus verbilligten Strom. Für solche Rabatte gibt es den Rabattfreibetrag in Höhe von 1.080 Euro pro Jahr (§ 8 Abs. 3 EStG). Das Finanzamt wollte
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