Archiv: 31. Okt 2016

Steuerkanzlei Gesierich

Vermeiden Sie teure Fehler bei Schlussrechnungen

Man möchte meinen, es hätte sich mittlerweile herumgesprochen, wie man Schlussrechnungen korrekt stellt, wenn man zuvor Anzahlungen kassiert hat. Es muss nämlich darauf geachtet werden, dass die auf den Anzahlungsrechnungen ausgewiesene Umsatzsteuer offen wieder abzogen wird. Beispiel: Die Anzahlungsrechnung lautete
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Verschenkte Wandkalender: Vorsicht Falle

Ein Unternehmen ließ 15.000 Wandkalender mit Firmenlogo für insgesamt 202.000 Euro drucken. Stückpreis somit etwas über 13 Euro. Diese Kalender wurden Geschäftspartnern zu Werbezwecken überlassen. Das Unternehmen buchte die 202.000 Euro auf „Werbedrucksachen“, das Finanzgericht Baden-Württemberg meinte aber, so etwas
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Wann das geerbte Haus steuerfrei bleibt

Wer von seinem Ehemann - oder seiner Ehefrau - das bis zum Tod gemeinsam bewohnte Haus erbt, muss für diesen Erwerb keine Erbschaftsteuer zahlen. (§ 13 Abs. 1 Nr. 4b ErbStG) Allerdings unter dieser Voraussetzung: Man muss nach dem Todesfall
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Kurzfristige Beschäftigung geht neben einem Minijob

Mehrere Minijobs werden zusammengerechnet. Es wird aber nicht zusammengerechnet: ein Minijob mit einer kurzfristigen Beschäftigung. Beispiel: Sie betreiben ein Ausflugslokal und es bewirbt sich ein Student, der schon in einem Computerladen einen 450-Euro-Job hat. Bei Ihnen übt er eine kurzfristige
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