Archiv: 19. Apr 2017

Steuerkanzlei Gesierich

Doch Kindergeld bei berufsbegleitendem Studium

Für volljährige Kinder unter 25 Jahren, die eine Berufsausbildung machen, bekommen Sie Kindergeld. Für volljährige Kinder, die arbeiten, bekommen Sie keines. Was gilt, wenn das Kind arbeitet, aber gleichzeitig ein berufs­begleitendes Studium macht? Das Finanzamt sagte: „Kein Kindergeld, weil das
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