Archiv: 30. Mrz 2017
Steuerkanzlei Gesierich
Bei Lebensversicherungen mit einer Mindestlaufzeit von zwölf Jahren, die Sie vor 2005 abgeschlossen haben, können Sie auch heute noch die Beiträge als Sonderausgaben absetzen – allerdings nicht mehr zu 100 Prozent, sondern nur zu 88 Prozent. Die Auszahlung dieser Lebensversicherungen
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Die „regelmäßige Arbeitsstätte“ heißt seit 2014 „erste Tätigkeitsstätte“. Das spielt insofern eine Rolle, als man von der Wohnung zur ersten Tätigkeitsstätte nur die Entfernungspauschale (30 Cent je Entfernungskilometer) absetzen kann. Fährt der Arbeitnehmer aber woanders hin, kann er 30 Cent
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Viele Unternehmer wechseln alle drei Jahre ihren Firmenwagen. Manche denken sich allerdings: Warum soll ich mein Auto wechseln, wenn der alte Wagen noch zuverlässig funktioniert und kaum noch Wertverlust hat? Ungünstig ist ein alter Firmenwagen allerdings, wenn die Ein-Prozent-Regel angewandt
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Arbeitnehmer, die im Auftrag ihres Chefs unterwegs sind, bekommen mitunter einen Strafzettel oder ein Bußgeld aufgebrummt. Dann stellt sich die Frage, ob der Chef so etwas steuerfrei übernehmen kann oder nicht. 2004 urteilte das oberste Steuergericht bereits einmal, dass die
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