Archiv: 13. Jul 2017

Steuerkanzlei Gesierich

Wenn man eine beruflich notwendige Zweitwohnung nutzt

Falls Sie weit entfernt vom Wohnort am Beschäftigungsort eine Zweitwohnung anmieten oder kaufen, können Sie die Kosten dieser beruflich notwendigen Zweitwohnung bis 1.000 Euro im Monat als Werbungskosten absetzen. Das Gleiche gilt für Ihre Mitarbeiter, nur dass das dann Werbungskosten
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