Bei Neubauten ist die Option zur Umsatzsteuer bei Vermietung nur möglich, wenn der Mieter umsatzsteuerpflichtig ist. Ein Arzt ist aber umsatzsteuerfrei. Bei Altbauten jedoch ist die Option auch bei Vermietung an umsatzsteuerfreie Mieter möglich. Beispiel: X kauft ein Fachwerkhaus Baujahr
Weiterlesen …