Archiv: 21. Nov 2017

Steuerkanzlei Gesierich

Jubiläumsrückstellung nur für sehr altgediente Mitarbeiter

Haben Sie in Ihrem Betrieb Mitarbeiter, die schon sehr lange bei Ihnen sind? Und haben Sie diesen womöglich schriftlich Zuwendungen für Dienstjubiläen zugesagt? Dann können und müssen Sie für Zuwendungen anlässlich des 15-jährigen Jubiläums (oder noch mehr) eine Rückstellung bilden.
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