Archiv: 8. Okt 2018

Steuerkanzlei Gesierich

Vorsteuerabzug bei Briefkastenadresse jetzt endlich möglich

Das Finanzamt strich bisher bei Betriebsprüfungen gern den Vorsteuer­abzug, wenn die Adresse des Rechnungs-Absenders unrichtig war. Das war aus Sicht des Finanzamts bereits dann der Fall, wenn nur eine postalische Adresse angegeben war, das Unternehmen aber gar nicht von diesem
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