Archiv: 8. Nov 2018

Steuerkanzlei Gesierich

Wenn die Kollegen den Betriebsausflug schwänzen

Ein Unternehmen buchte einen Kochkurs als Betriebsveranstaltung. Zwei Mitarbeiter hatten kurzfristig keine Lust mehr und kamen einfach nicht. Der Veranstalter berechnete trotzdem den vollen Preis für die gebuchten Teilnehmer. Das Finanzamt teilte die Gesamtkosten durch die tatsächlich erschienenen Teilnehmer -
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Kurzfristige Aushilfen: Nun dauerhaft drei Monate/70 Tage

Aushilfen, die maximal drei Monate arbeiten, können Sie sozialversicherungsfrei beschäftigen. Früher galt hier eine Zwei-Monats-, bzw. 50-Tage-Frist. Zu dieser sollte ab 2019 wieder zurückgekehrt werden. Das soll nun durch eine Gesetzesänderung verhindert werden. Dann bliebe es dauerhaft bei der Drei-Monats-
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Bau einer Photovoltaikanlage ist Bauleistung

Installiert Ihnen ein Handwerker eine Photovoltaikanlage, gilt das neuerdings als Bauleistung. Ergebnis: Der Handwerker muss eine Freistellungsbescheinigung nach § 48 EStG vorlegen. Ansonsten müssten Sie 15 Prozent vom Bruttobetrag einbehalten (LfSt Bayern, 16.09.15, Hessisches FG, 16.05.17, 4 K 63/17, Rev.
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