Im Sozialversicherungsrecht wird auf die Entstehung des Zahlungsanspruchs abgestellt und nicht auf den Zufluss. Das bedeutet: Wenn zum Beispiel aufgrund des Mindestlohngesetzes oder aufgrund eines Tarifvertrags ein bestimmter Lohn gezahlt werden muss, wird dieser den Sozialabgaben zu Grunde gelegt. Wenn
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