Archiv: 19. Dez 2018

Steuerkanzlei Gesierich

Wenn Sie EU-Ausländer beschäftigen

Immer mehr Unternehmer beschäftigen Mitarbeiter, die aus einem anderen EU-Land stammen. Dabei schleichen sich manchmal Fehler ein. Ihr Mitarbeiter wohnt in Deutschland: Dann ergeben sich keine Unterschiede zur Beschäftigung von Deutschen. Ihr Mitarbeiter wohnt im EU-Ausland: Dann ist der volle
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