Archiv: 28. Aug 2019

Steuerkanzlei Gesierich

Was tun mit Über- und Minusstunden beim Jahresabschluss?

Überstunden werden oft erst im neuen Wirtschaftsjahr ausgeglichen. In diesem Fall muss man für die Überstunden eine Rückstellung bilden, indem man die Überstunden umrechnet auf Monate und dann mit dem Gehalt multipliziert und die Arbeitgeberkosten draufschlägt. Minusstunden desselben Arbeitnehmers sind
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