Archiv: 28. Apr 2020

Steuerkanzlei Gesierich

Einmaliger steuerfreier Corona-Bonus von 1.500 Euro

Sie können Ihren Arbeitnehmern im Zeitraum März 2020 bis Dezember 2020 Beihilfen bis insgesamt 1.500 Euro steuerfrei gewähren. Voraussetzung ist, dass diese zusätzlich zum Arbeitslohn geleistet werden. Man kann also nicht steuerpflichtigen Arbeitslohn umwandeln in eine steuerfreie Coronabeihilfe. Das Geld
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