Archiv: 21. Jan 2021

Steuerkanzlei Gesierich

Homeoffice: Vermietungsverluste nicht abzugsfähig

Vermieten Sie Immobilien, können Sie Verluste - abgesehen von einigen Ausnahmen – absetzen, weil das Finanzamt zu Ihren Gunsten vermutet, dass Sie die Absicht haben, Einkünfte zu erzielen. Nicht so beim Homeoffice: Bei Vermietung eines Homeoffice an den Arbeitgeber muss der
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