Fehler 1 - Dienstwagen gar nicht zugeordnet: PKWs, die weder beim Firmenchef noch bei einem Arbeitnehmer erfasst werden, erregen den Argwohn des Prüfers. Die Pauschalausrede „das ist ein Poolfahrzeug“ zieht meistens nicht. Chancen bestehen allenfalls dann, wenn ein Nutzungsverbot ausgesprochen
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