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Steuerkanzlei Gesierich
Die private Nutzung eines Dienstwagens wird in Deutschland nach der Ein-Prozent-Regelung besteuert. Diese Regelung bezeichnen manche als "Privileg". Ist das wirklich so? Schauen wir uns die Regelung mal im Detail an: es ist eine pauschale Regelung, wie die Privatnutzung eines
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Eigentlich gilt folgende Grundregel: Für jedes Fahrzeug des Betriebsvermögens muss die Privatnutzung nach der Ein-Prozent Regel versteuert werden. Dem kann man nur durch ein Fahrtenbuch entgehen. Ausnahme: Die Ein-Prozent-Regel ist nicht anzuwenden, wenn man privat ein Auto hat, das „in Status und
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Bisher galt bei der Ein-Prozent-Regel: Pauschal ist pauschal. Allenfalls wurde der Wert laut Ein-Prozent-Regel gemindert durch feste Zuzahlungen (zum Beispiel 200 Euro im Monat) oder kilometerbezogene Zahlungen (zum Beispiel 30 Cent je Privat-Kilometer). Bisher galt aber auch: Vom Arbeitnehmer selbst
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