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Steuerkanzlei Gesierich

Wenn Sie Ihren Mitarbeitern Parkplätze überlassen

Wann kostet die Überlassung von Parkplätzen Lohnsteuer und Sozial­abgaben? Stellplätze auf dem Firmengelände: Stellen Sie Ihren Mitarbeitern Stellplätze auf dem Firmengelände zur Verfügung, ist das steuerfrei. Steuerfrei ist auch die Überlassung von extra angemieteten Flächen. Und zwar definitiv dann, wenn
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Kindergartenzuschüsse rechtzeitig wieder streichen

Mitarbeiter mit Kindergarten-Kindern können zusätzlich zum Gehalt einen steuerfreien Kindergartenzuschuss bekommen (§ 3 Nr. 33 EStG). Damit ist logischerweise Schluss, wenn das Kind in die Grundschule kommt. Leider wird in der Praxis bisweilen vergessen, diese Position dann auch wieder aus
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Vorsicht vor IBAN-Rechnern im Internet

Aus unverständlichen Gründen hat man ab Februar 2016 die automatische Umwandlung der guten alten Kontonummer in IBAN beim Onlinebanking gestoppt – und das, obwohl 99,7 Prozent aller Überweisungen im Inland stattfinden. Seit Februar muss man umständlich einen IBAN-Rechner verwenden, falls
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Tipp: Firmenwagen teilen mit niedrig verdienendem Kind

Firmenwagen zu teilen mit einem niedrig verdienenden Kind, bedeutet: halbe Ein-Prozent-Regel. Denn wenn sich zwei Arbeitnehmer einen Firmenwagen zur privaten Nutzung teilen, versteuert jeder bloß ein halbes Prozent statt einem Prozent. Denn der geldwerte Vorteil ist nach Köpfen aufzuteilen (BFH,
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