Schlagwörter: Angehörige

Steuerkanzlei Gesierich

Wenn Sie einem Angehörigen finanziell unter die Arme greifen

Gerade innerhalb der Familie kommt es immer wieder vor, dass man sich gegenseitig finanziell unter die Arme greift. Wenn es um steuerlich abzugsfähige Ausgaben geht, stellt sich die Frage: Wer kann das absetzen? Einmalige Zahlungen sind unproblematisch - Beispiel: Der
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Angehörige als Mieter muss man behandeln wie Fremde

Ein Mann bekam von seiner Mutter 115.000 Euro geschenkt. Anschließend vermietete er ihr ein Haus. Die Mutter sollte die Miete allerdings nicht überweisen. Stattdessen hatten sich Mutter und Sohn etwas ganz „Cleveres“ überlegt: Die Mutter sollte jährlich 10.000 Euro der
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Vorsicht bei zinslosen Darlehen von Angehörigen

Zinslose Darlehen bergen eine große Steuerfalle, weil man diese im Ausgleich für die Zinslosigkeit nicht in voller Höhe als Schuldposten ausweisen darf. Der Unterschied zwischen Auszahlungsbetrag und Bilanzansatz ist ein fiktiver Gewinn, der aber gleichwohl versteuert werden muss. Im Extremfall
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