Schlagwörter: Aushilfe
Steuerkanzlei Gesierich
Aushilfen können maximal drei Monate oder 70 Tage im Jahr sozialversicherungsfrei arbeiten. Aber: Das gilt nicht für jemanden, der berufsmäßig tätig ist. Es kann sich also nicht jemand viermal im Jahr einen neuen Job suchen und so von Januar bis
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Aushilfen, die maximal drei Monate arbeiten, können Sie sozialversicherungsfrei beschäftigen. Früher galt hier eine Zwei-Monats-, bzw. 50-Tage-Frist. Zu dieser sollte ab 2019 wieder zurückgekehrt werden. Das soll nun durch eine Gesetzesänderung verhindert werden. Dann bliebe es dauerhaft bei der Drei-Monats-
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Jeder kennt zwar den Minijob, nur wenige haben aber den Kurzfrist-Job im Kopf. Dieser darf maximal drei Monate am Stück oder maximal 70 Arbeitstage dauern. Die Tage können über das ganze Jahr verteilt werden: Die Aushilfe kann also das ganze
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