Schlagwörter: Auslandsreisekosten

Steuerkanzlei Gesierich

Auslandsreisekosten 2021 gelten auch 2022

Das Bundesfinanzministerium hat entschieden, dass die am 03.12.20 ver­öffentlichten Auslandsreisekosten für 2021 „pandemiebedingt“ auch 2022 unverändert weiter gelten. Man fragt sich zwar, was das mit Corona zu tun haben soll, aber wofür muss Corona nicht alles herhalten? Kurze Erinnerung: Bei Geschäftsführern
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Das sind die neuen Auslandsreisekosten für 2019

Reisen Sie oder Ihre Mitarbeiter ins Ausland, können Sie eine deutlich höhere Verpflegungspauschale auszahlen als im Inland. Auch für 2019 gibt es wieder neue Werte. Geändert haben sich unter anderem die Beträge für Österreich, Italien und Polen. Beispiel: Ein Arbeitnehmer
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