Außendienstmitarbeiter und GmbH-Geschäftsführer können bei mehr als acht Stunden Abwesenheit (sowohl von zu Hause als auch vom Firmensitz!) Verpflegungsmehraufwand geltend machen. Wenn man aber am Firmensitz anwesend ist, kann es sein, dass man die erforderlichen Stunden nicht zusammenbringt. Denn diese
Weiterlesen …