Schlagwörter: Bargeld
Steuerkanzlei Gesierich
Folgenden Fall berichtete mir ein befreundeter Betriebsprüfer: In einem Filialbetrieb fuhr der Geschäftsführer abends stets von einer Filiale zur nächsten, ließ sich jeweils das Bargeld, das über 500 Euro hinausging, aushändigen und brachte dann die gesammelten Bargeldmengen in den Tresor
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Betriebsprüfer fordern oft, dass Bargeld jeden Tag nachgezählt wird in Gestalt eines Zählprotokolls. Das bedeutet: Man zählt, wie viele Geldscheine und Münzen jeder Art vorhanden sind. Also zum Beispiel 5 × 50 Euro, 17 x 20 Euro, 12 x 10
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Falls Sie Waren gegen Bargeld verkaufen (als solches gilt auch die Bezahlung mit Geldkarten und dergleichen), sind Sie seit 26. Juni 2017 verpflichtet, bei Beträgen über 15.000 Euro den Kunden zu identifizieren und die Transaktion aufzuzeichnen. Und: Diese Daten müssen
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Sie meinen, Sie könnten aufatmen, weil Ihr wackliger Kunde die lange überfälligen Rechnungen nun doch endlich gezahlt hat? Weit gefehlt. Wenn er dann trotzdem Insolvenz anmeldet, kann der Insolvenzverwalter diese Zahlungen wegen „inkongruenter Deckung“ anfechten (§§ 130 ff. InsO). Drei
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