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Steuerkanzlei Gesierich
Wenn Sie ein „anderes Wirtschaftsgut“ innerhalb von einem Jahr kaufen und verkaufen, müssen Sie den Gewinn versteuern. Die Finanzverwaltung sieht in Bitcoins und anderen Kryptowährungen solch ein „anderes Wirtschaftsgut“. Argumente gegen die Besteuerung: Man könnte argumentieren, dass Bitcoins kein Wirtschaftsgut
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Der Veräußerungsgewinn beim Verkauf von Kryptowährungen ist steuerfrei, wenn zwischen Kauf und Verkauf mindestens ein Jahr und ein Tag liegen. Einzelbetrachtung oder FIFO: Das FIFO-Verfahren unterstellt, dass die zuerst gekauften Aktien (oder zuerst gekauften Bitcoins) auch wieder zuerst verkauft werden (first
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Stand 2019 gab es ca. 2.300 verschiedene Kryptowährungen, die bekannteste sicherlich davon der Bitcoin. Andere Währungen entstehen immer einmal wieder - und verschwinden auch wieder. Sind derlei Kursgewinne steuerpflichtig? Die Finanzämter sind der Meinung: Natürlich ist das zu versteuern! Aber so
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Seit Einführung der Abgeltungsteuer hat man es als Privatanleger in der Steuererklärung kaum noch mit Kapitalanlagen zu tun. Die Bank behält Steuern ein - egal ob auf Dividenden, Zinsen oder Spekulationsgewinne, und die Sache ist erledigt. Man muss nichts mehr
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