Durch eine Wertguthabenvereinbarung kann man erreichen, dass der Arbeitnehmer nur den Teil des Gehalts versteuern muss, den er ausbezahlt bekommt, während der Rest stehen gelassen wird. Der Arbeitgeber hat aber trotzdem den vollen Betriebsausgabenabzug, weil er für den stehen gelassenen
Weiterlesen …