Schlagwörter: Ehegatte

Steuerkanzlei Gesierich

Wertguthaben bei Ehegatten-Arbeitsverträgen zweifelhaft

Durch eine Wertguthabenvereinbarung kann man erreichen, dass der Arbeitnehmer nur den Teil des Gehalts versteuern muss, den er ausbezahlt bekommt, während der Rest stehen gelassen wird. Der Arbeitgeber hat aber trotzdem den vollen Betriebsausgabenabzug, weil er für den stehen gelassenen
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Zeitwertkonten unter Ehegatten sind anzuerkennen

Mit einem Zeitwertkonto lässt sich ein Arbeitnehmer nur einen Teil seines Gehalts auszahlen. Den Rest spart er an, um das irgendwann einmal - zum Beispiel in den Jahren vor dem Ruhestand - abzufeiern. Das Finanzamt wollte das bei der im
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Kontakt zur Steuerkanzlei Gesierich in Gilching

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