Rechnungen müssen eine Vielzahl von Angaben enthalten, wenn sie zum Vorsteuerabzug berechtigen sollen. Fehlt eine Angabe (z. B. Steuernummer, Rechnungsnummer, handelsübliche Bezeichnung), sollten Sie reklamieren. Sie brauchen deswegen aber keine neue Rechnung: Die Richter am Europäischen Gerichtshof haben entschieden, dass
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