Schlagwörter: elektronische Kasse
Steuerkanzlei Gesierich
Ihre elektronische Kasse muss seit 1. Januar 2020 eigentlich mit einer sogenannten technischen Sicherheitseinrichtung TSE ausgerüstet sein. Warum „eigentlich“? Die Frist wurde wegen Corona verlängert auf den 31. März 2021 – für alle Bundesländer außer Bremen. Wie sind die Kosten
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Ab 2020 müssen elektronische Kassen durch eine sogenannte „technische Sicherheitseinrichtung“ (TSE) vor Manipulationen geschützt sein (§ 146a AO). Diese TSE muss durch das BSI (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) zertifiziert sein. Stand Mai 2019 gab es aber überhaupt noch
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