Schlagwörter: Fahrrad
Steuerkanzlei Gesierich
Tipp: Fahrräder, die zusätzlich zum Arbeitslohn zur Verfügung gestellt werden, sind steuerfrei. Theoretisch fällt also die Steuerfreiheit weg, wenn Sie eine Zuzahlung verlangen. Das können Sie aber vermeiden, indem Sie Zuzahlungen des Mitarbeiters vom geldwerten Vorteil abziehen. (§ 3 Nr.
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Eigentlich müssen Sie auch lohnsteuerfreie Leistungen auf der Gehaltsabrechnung ausweisen – auch wenn sie keine Auswirkung haben (§ 4 LStDV). Manche Leistungen sind davon jedoch ausgenommen. (§ 4 Abs. 2 Nr. 4 Satz 1 LStDV) Nicht aufgezeichnet werden mussten bisher
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Seit Januar 2019 und bis Ende 2021 (Verlängerung geplant bis 2030) sind Firmen-Fahrräder für Arbeitnehmer steuerfrei. Kommt es dabei eigentlich auf das Anschaffungsdatum des Fahrrads an? Das hängt davon ab, ob es ein Kennzeichen hat oder nicht. Normale Fahrräder und
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