Fahrräder für Arbeitnehmer sind steuerfrei, wenn sie zusätzlich zum Arbeitslohn überlassen werden (§ 3 Nr. 37 EStG). Prüfen Sie hier, dass dieser Sachbezug aus der Gehaltsabrechnung gelöscht wurde, falls 2018 bereits einer enthalten war. Übrigens: Diese Regelung läuft Ende 2021
Weiterlesen …