Schlagwörter: Finanzamt-Zins

Steuerkanzlei Gesierich

Nachzahlungszinsen werden massiv sinken

Müssen Sie Steuern für alte Jahre nachzahlen, so verlangte das Finanzamt bisher sechs Prozent Nachzahlungszinsen pro Jahr. Das hatte das Bundesverfassungsgericht beanstandet. Laut Gesetzentwurf soll der Zins nun von monatlich 0,5 Prozent (= sechs Prozent pro Jahr) auf monatlich 0,15
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Das bedeutet das Urteil zur Steuerverzinsung für die Praxis

Wenn Sie Steuern nachzahlen müssen oder Erstattungen bekommen, so wurde das bisher vom Finanzamt mit sechs Prozent verzinst - zu Ihren Gunsten und Ungunsten. Das Bundesverfassungsgericht hat die Höhe dieses Zinssatzes als verfassungswidrig bezeichnet. (BVervG, 08.07.21, 1 BvR 2237/14, 1
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Verzinsung von 2019er-Steuern beginnt 2021 erst am 1. Oktober

Normalerweise bekommen Sie ab dem 16. Monat nach Ende des Steuerjahrs ein halbes Prozent Zinsen pro Monat auf Steuererstattungen, also sechs Prozent im Jahr. Den gleichen Zinssatz (in dieser Höhe verfassungswidrig, BVerfG 08.07.21, 1BvR 2234/14) müssen Sie an das Finanzamt
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Finanzamts-Zins von 5,5 Prozent rechtswidrig?

Gewähren Sie ein zinsloses Darlehen, vergleicht das Finanzamt die Zinsen mit einem Zinssatz von 5,5 Prozent. Die Differenz gilt dann als geschenkt. Den gleichen Zinssatz verwendet das Finanzamt auch zur Abgrenzung von zinslosen Verbindlichkeiten. Beispiel: Die Ehefrau gewährt dem Ehemann ein
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