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Steuerkanzlei Gesierich
Sie können Ihren Arbeitnehmern im Zeitraum März 2020 bis Dezember 2020 Beihilfen bis insgesamt 1.500 Euro steuerfrei gewähren. Voraussetzung ist, dass diese zusätzlich zum Arbeitslohn geleistet werden. Man kann also nicht steuerpflichtigen Arbeitslohn umwandeln in eine steuerfreie Coronabeihilfe. Das Geld
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Viele Unternehmen lassen sich die Steuervorauszahlungen herabsetzen oder ganz auf null setzen. Außerdem lässt man sich oft Steuernachzahlungen für 2018 und 2019 stunden. Sondervorauszahlung auf die Umsatzsteuer: Diese wird, je nach Bundesland unterschiedlich, auch dann zurückerstattet, wenn man durch Corona
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In einem Erbrechtsstreit gab es nur noch die Kopie des Testaments, das Original war verschwunden. Von diesem Testament profitierten Töchter des Ehemannes aus einer früheren Ehe. Die Kinder aus der zweiten Ehe argumentieren, dass man eine Kopie nicht anerkennen könne.
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Wenn Ihr Mitarbeiter das Internet auch beruflich nutzt, könnten Sie ihm theoretisch die Kosten dafür völlig steuerfrei ersetzen. Das ist aber recht kompliziert. Viel einfacher ist es so: Sie pauschalieren die Zuschüsse mit 25 Prozent Pauschalsteuer. Dann genügt nämlich eine
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