GmbH-Geschäftsführer bewegen sich in einer Grauzone, was die Sozialversicherungspflicht angeht. Definitiv frei sind nur Geschäftsführer mit 50 % oder mehr Beteiligung an der GmbH. Darunter kommt es darauf an. Ärgerlicherweise haben die Sozialgerichte in den letzten Jahren ihre Kriterien stark
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