Schlagwörter: Geschenk

Steuerkanzlei Gesierich

Zahlen Sie nicht freiwillig die Pauschalsteuer für Geschenke

Auf betrieblich veranlasste Geschenke können Sie eine 30-prozentige Pauschalsteuer abführen, um die Steuerpflicht beim Empfänger zu vermeiden. Allerdings wurde die Vorschrift mittlerweile durch diverse Gerichtsurteile so stark entschärft, dass diese Steuerpflicht nur noch im Ausnahmefall greift. Deshalb: Zahlen Sie diese
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Nicht jedes Geschenk bis zehn Euro ist steuerfrei

In einem BMF-Schreiben vom 19. Mai 2015 wurde festgelegt, dass so genannte Streuwerbeartikel bis zehn Euro netto beim Empfänger nicht steuerpflichtig sind und nicht als „Geschenk“ gelten, mit der Folge, dass auch die Aufzeichnungspflicht des Empfängernamens entfällt. Aber: Da eine
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Verschenkte Wandkalender: Vorsicht Falle

Ein Unternehmen ließ 15.000 Wandkalender mit Firmenlogo für insgesamt 202.000 Euro drucken. Stückpreis somit etwas über 13 Euro. Diese Kalender wurden Geschäftspartnern zu Werbezwecken überlassen. Das Unternehmen buchte die 202.000 Euro auf „Werbedrucksachen“, das Finanzgericht Baden-Württemberg meinte aber, so etwas
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