Schlagwörter: Geschenke
Steuerkanzlei Gesierich
Geschenke im Wert von über 35 Euro sind nicht abzugsfähig. Das heißt aber keineswegs, dass sie beim Empfänger nicht trotzdem steuerpflichtig sein können. Ein gefundenes Fressen für einen Betriebsprüfer! Ihnen streicht er den Betriebsausgabenabzug und schickt eine Kontrollmitteilung heraus, sodass
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Geschenke an Mitarbeiter aus einem persönlichen Anlass sind bis 60 Euro brutto je Anlass steuerfrei (R 19.6 Abs. 1 S. 2 LStR 2015). Natürlich kann es passieren, dass ein Mitarbeiter in einem Monat sogar mehrere persönliche Anlässe hat. Beispiel: Eine
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Geschenke an Geschäftspartner über 35 Euro netto pro Kopf und Jahr sind nicht abzugsfähig. Trotzdem können sie beim Empfänger steuerpflichtig sein. Es macht also überhaupt keinen Sinn, teure Geschenke in der Buchhaltung zu verbuchen. Das kann nur potenziell Ärger mit
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Sie müssen virusbedingt die Weihnachtsfeier ausfallen lassen, möchten aber trotzdem gerne Geschenke an Ihre Mitarbeiter verteilen? Können Sie das dann zu Jahresbeginn oder gar im Frühling noch nachholen? Erkennt das Finanzamt Neujahrsgeschenke überhaupt an? Bezüglich Weihnachtsgeschenken gilt folgendes: Wenn Sie diese
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