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Steuerkanzlei Gesierich
Minijobber müssen häufig einmal weniger und einmal mehr arbeiten. Schwankendes Arbeitsentgelt: Dieses ist kein Problem, solange die Summe innerhalb von zwölf Monaten maximal 5.400 Euro beträgt. Beispiel: Der Minijobber verdient sechs Monate lang 600 Euro und sechs Monate 300 Euro. Das
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Abfindungen sind sozialversicherungsfrei, denn Sozialversicherung fällt nur an für eine aktive Tätigkeit. Eine Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes ist aber kein Entgelt für eine aktive Tätigkeit. Häufiger Irrtum: Oft werden in eine Abfindung Ansprüche aus der vorherigen Tätigkeit mit hineingepackt,
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Eine Juristin hatte sich eine BahnCard 100 (100 Prozent Rabatt auf alle Bahnfahrten) erster Klasse für stolze 7.668 Euro gekauft. Das Finanzamt erkannte das nicht in voller Höhe als Werbungskosten an. Das angerufene Finanzgericht verglich jedoch die Kosten der BahnCard
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Folgende Organisationspanne hat in einem Münchner Unternehmen in den letzten Jahren zu vielen Doppelzahlungen geführt: Alle Rechnungen wurden eingescannt und in einen Windows-Dateiordner „unbezahlte Rechnungen“ abgelegt. Zwei Minijobber überwiesen die Rechnungen per Homebanking und sollten dann die Rechnungen vom Ordner „unbezahlte
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