Schlagwörter: Instandhaltungsrücklage

Steuerkanzlei Gesierich

Instandhaltungsrücklage reduziert Grunderwerbsteuer nicht

Beim Kauf von Immobilien wird meist alles Mögliche mitverkauft, was nicht der Grunderwerbsteuer unterliegt, so wie etwa Möbel, Einbauküchen, Markisen oder Heizöl. Bisher ging man davon aus, dass man beim Kauf einer Eigentumswohnung auch die Instandhaltungsrücklage herausrechnen kann. Dies hat
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Grunderwerbsteuer auf Instandhaltungsrücklage und Küche?

Wenn Sie eine Eigentumswohnung kaufen, erwerben Sie auch einen Teil der Instandhaltungsrücklage der Wohnungseigentümergemeinschaft mit. Bisher war man der Meinung, dass die Rücklage ein Guthaben ist und keine Immobilie und insoweit keine Grunderwerbsteuer anfällt. Das Finanzgericht Köln sieht das jedoch
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