Beim Kauf von Immobilien wird meist alles Mögliche mitverkauft, was nicht der Grunderwerbsteuer unterliegt, so wie etwa Möbel, Einbauküchen, Markisen oder Heizöl. Bisher ging man davon aus, dass man beim Kauf einer Eigentumswohnung auch die Instandhaltungsrücklage herausrechnen kann. Dies hat
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