Sie können in Ihrer Bilanz Sonderabschreibungen nur dann bilden, wenn Sie im Vorjahr maximal einen Gewinn von 200.000 Euro hatten. Wenn Sie 2021 einen Investitionsabzugsbetrag bilden wollen, ist es nur möglich, falls Ihr 2021er-Gewinn maximal 200.000 Euro beträgt. Aber was
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