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Steuerkanzlei Gesierich
Am 29. November hat der Bundesrat das Jahressteuergesetz 2019 verabschiedet. Offiziell heißt es „Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften“. Das sind die wichtigsten Änderungen zum 1. Januar 2020: Benzingutscheine: Mitarbeiter können nach wie
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Fahrräder für Arbeitnehmer sind steuerfrei, wenn sie zusätzlich zum Arbeitslohn überlassen werden (§ 3 Nr. 37 EStG). Prüfen Sie hier, dass dieser Sachbezug aus der Gehaltsabrechnung gelöscht wurde, falls 2018 bereits einer enthalten war. Übrigens: Diese Regelung läuft Ende 2021
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Dem Fiskus ist es seit langer Zeit ein Dorn im Auge, dass Bargeldbetriebe oftmals nicht alle Umsätze erfassen und generell mit der Kassenbuchführung schlampen. Deshalb muss jede Registrierkasse bereits seit 2010 jeden einzelnen Umsatz unveränderlich abspeichern. Die letzte Gnadenfrist für
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