Schlagwörter: Kassenbuchführung

Steuerkanzlei Gesierich

Erstaunlich: Kassenbuchführung per Excel kann auch OK sein

Ihre Kassenbuchführung müssen Sie eigentlich in unveränderbarer Form vornehmen. Bei einem Papier-Kassenbuch müssen Sie Kugelschreiber verwenden. Oder Sie verwenden eine elektronische Kasse, die jeden Zahlungsvorgang unveränderlich abspeichert. Überraschendes Urteil in diesem Zusammenhang: „Die Erfassung von Bareinnahmen in einer Excel-Tabelle stellt keinen
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Eine Zettelwirtschaft ist kein Kassenbuch

Neulich fragte mich mein Friseur, ob seine Art der Kassenbuchführung (ohne Registrierkasse) ordnungsgemäß sei. Bei jedem Kunden schreibt er die erbrachte Leistung und die Höhe der Einnahme auf einen Zettel. Diese Zettel spießt er einen nach dem anderen auf einen
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Dieses Merkblatt sollte jeder mit einer Kasse streng befolgen

In den letzten zwei Jahren gab es zahlreiche Gesetzesänderungen und neue Urteile zum Thema Kassenbuchführung. Und so gibt es bei Betriebsprüfungen immer häufiger Streit um die Kasse. Prüfer suchen nur einen Vorwand, um Fehler zu finden, damit sie die gesamte
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Testen Sie jetzt schon Ihre Kassenbuchführung

Eine Registrierkasse weist stets den aktuellen Kassenbestand aus. Fangen Sie jetzt schon einmal an, darauf zu achten, dass das wirklich mit der Realität übereinstimmt. Denn: Ab 2018 (Einführung der unangekündigten Kassen-Nachschau!) kann ein Betriebsprüfer ohne Vorankündigung einfach in Ihr Geschäft
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