Schlagwörter: Lieferschein
Steuerkanzlei Gesierich
Lieferscheine mussten Sie bis 2016 sechs Jahre aufbewahren. Diese Vorgabe ist in dieser generellen Form seit diesem Jahr weggefallen. Lieferscheine können nun sofort vernichtet werden, sobald die Rechnung eingegangen ist oder verschickt wurde. Doch es gibt zwei Ausnahmen: Ausnahme 1:
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Kernpunkte des zweiten „Bürokratieentlastungsgesetz“, das der Bundestag im April beschlossen und dem im Mai auch der Bundesrat zugestimmt hat, sind dies: Lohnsteueranmeldung: Anhebung der oberen Grenze zur vierteljährlichen Abgabe von Lohnsteueranmeldungen von 4.000 auf 5.000 Euro. Wer also pro Jahr
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Lieferscheine müssen Sie sechs Jahre lang aufbewahren. Wenn sie Buchungsbeleg sind, jedoch zehn Jahre. Wann gilt nun die Sechs-Jahresfrist und wann die Zehn-Jahresfrist? Sechs Jahre: Auf dem Lieferschein steht: „1.000 Rollen Tesafilm 100 m lang“ und auf der Rechnung steht
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