Schlagwörter: Minijobber
Steuerkanzlei Gesierich
Ihre Minijobber, die exakt den Mindestlohn von Ihnen bekommen, durften bis Ende letzten Jahres maximal 52,94 Stunden pro Monat arbeiten, denn 52,94 x 8,50 Euro = 450 Euro. 2017 ist der Mindestlohn auf 8,84 Euro gestiegen: Dadurch wäre bei weiterhin
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Nachtzuschläge sind steuerfrei. Manche Chefs missverstehen aber den Begriff des „Zuschlags“. „Zuschlag“ ist nur das, was über den Grundlohn hinaus bezahlt wird. Nur das ist steuer- und sozialversicherungsfrei (§ 3b EStG in Verbindung mit § 1 Sozialversicherungsentgeltverordnung). Beispiel: Jemand bekommt
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Arbeitsverträge schriftlich zu schließen, ist in Deutschland zwar nicht vorgeschrieben, aber es ist sehr empfehlenswert. Bei Minijobbern haben schriftliche Arbeitsverträge noch einen oft verkannten Zusatznutzen: Sie sind eine schriftliche Dokumentation einer Prognose über die Einhaltung der 5.400-Euro-Grenze im Jahr. Woran
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