Schlagwörter: Minijobber
Steuerkanzlei Gesierich
Ab Januar 2022 müssen Sie bei Minijobbern mit 450-Euro-Minijob die Steuer-ID-Nummer melden. Konkret geht es um den neu eingeführten „Datenbaustein Steuerdaten“ den Sie ab 2022 bei allen Entgeltmeldungen für geringfügig Beschäftigte an die Minijob-Zentrale mit melden müssen. Der neue „Datenbaustein
Weiterlesen …
Ein Minijobber darf maximal 5.400 Euro im Jahr verdienen. Völlig unproblematisch: Er oder sie darf ein paar Monate lang mehr verdienen als 450 Euro, wenn sich insgesamt in zwölf Monaten maximal 5.400 Euro ergeben. Beispiel: Sechs Monate je 300 Euro
Weiterlesen …
Für Minijobber im Privathaushalt gelten niedrigere Beitragssätze (zwölf statt 30 Prozent in Summe für Steuer und Sozialabgaben zzgl. Umlage U1 und U2), und außerdem kann man 20 Prozent der Kosten von der Einkommensteuerschuld absetzen. Wenn Sie nun eine Putzkraft im
Weiterlesen …
Ihre Minijobber unterliegen einer besonderen Aufzeichnungspflicht: Bei jedem Minijobber müssen Sie innerhalb von sieben Tagen Beginn, Ende und Dauer der Arbeit erfassen. Besondere Formvorschriften brauchen Sie nicht zu beachten, aber diese Mindestangaben müssen vorhanden sein. Excel kann man auch verwenden.
Weiterlesen …