Ihr Mitarbeiter kann auch ohne Fahrtenbuch die Dienstwagensteuer vermeiden, wenn Sie ihm die Privatnutzung des Autos verbieten. Das muss das Finanzamt akzeptieren (BFH, 06.10. 11, VI R 56/10, BStBl. II, 12, 362). Trotzdem darf er ab und zu – nach
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