Schlagwörter: Restaurant
Steuerkanzlei Gesierich
Eigentlich hat der Gesetzgeber für Barbelege die Zügel massiv angezogen und die Anforderungen an Kassen immer weiter verschärft - zuletzt mit dem TSE-Chip und komplizierten Angaben auf dem Beleg. In der Gastronomie scheint das einige nicht zu kümmern: Hier werden
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Der Bundesrat hat noch im November 2021 der Erhöhung des Sachbezugswerts für Mittag- und Abendessen auf 3,57 Euro zugestimmt. Maximaler Scheckwert nun 6,67 Euro je Scheck: Falls Sie Restaurantschecks bzw. Essensmarken ausgeben, steigt der maximale Scheckwert auf 6,67 Euro je
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Restaurantschecks lauten (im Jahr 2018) üblicherweise auf 6,33 Euro. Dieser Betrag setzt sich so zusammen: Sachbezugswert für eine Mahlzeit 3,23 Euro, sowie steuerfreier Zuschlag in Höhe von (über die Jahre unverändert) 3,10 Euro: macht in Summe 6,33 Euro. Achtung: Die
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