Schlagwörter: Smartphone
Steuerkanzlei Gesierich
Sie können grundsätzlich Handygebühren der Mitarbeiter als Betriebsausgabe absetzen, ohne dass der Mitarbeiter etwas versteuern muss, wenn es sich um betriebliche Handys handelt. Das Handy muss also der Firma gehören. Wenn nur die Handyrechnung umgeschrieben wird, ist die Übernahme nicht
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Die Überlassung eines betrieblichen Mobiltelefons an Mitarbeiter ist steuerfrei, inklusive Übernahme der Handygebühren (§ 3 Nr. 45 EStG). Lohnsteuerprüfer finden dennoch immer wieder folgende zwei Fehler: Nur Einzugsermächtigung erteilt ohne Umschreiben der Rechnung: Wenn Sie einfach die Mobilfunkrechnung des Mitarbeiters vom
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Das Überlassen von betrieblichen Computern, Handys, Smartphones usw. ist steuerfrei, auch soweit der Mitarbeiter diese privat nutzt (§ 3 Nr. 45 EStG). Voraussetzung für die Steuerfreiheit: Es muss sich um ein betriebliches Gerät handeln. Daran denken manche nicht, und prompt
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Für Handwerkerleistungen im privaten Haushalt bekommen Sie 20 Prozent Steuernachlass von der Einkommensteuer (§ 35a EStG). Für diesen Rabatt muss das Gerät „im privaten Haushalt“ sein. Wann das der Fall ist, darüber lässt sich natürlich treffen streiten. Ist ein iPad,
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