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Steuerkanzlei Gesierich

Detailfragen zur Sofortabschreibung von Hard- und Software

Seit dem Wirtschaftsjahr 2021 können Sie Computer, Tablets und Software sofort abschreiben. Was fällt genau darunter? Hardware: Computer, Desktop-Computer, Notebook-Computer (wie z. B. Tablet, Slate oder mobiler Thin-Client), Desktop-Thin-Client, Workstation, mobile Workstation, Small-Scale-Server, Dockingstation, externes Netzteil, Peripherie-Geräte (wie z. B.
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Tipps und Tricks bei der neuen EDV-2021er-Sofort-AfA

EDV-2021er-Sofortabschreibung bedeutet nicht Geringwertige Wirtschaftsgüter: Man könnte auf die Idee kommen, dass Computer und Software jetzt generell als geringwertige Wirtschaftsgüter erfasst werden sollen. Das wäre aber nicht ganz korrekt, weil ein geringwertiges Wirtschaftsgut eine selbstständige Nutzungsfähigkeit voraussetzt. Das ist bei einem
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Soft- und Hardware können Sie ab jetzt sofort abschreiben

Am 19. Januar trat eine Bund-Länder-Kommission zusammen, die Folgendes beschlossen hat: „Zur weiteren Stimulierung der Wirtschaft und zur Förderung der Digitalisierung (…) können die Kosten für Computerhardware und Software zur Dateneingabe und -verarbeitung zukünftig im Jahr der Anschaffung (…) steuerlich
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Kontakt zur Steuerkanzlei Gesierich in Gilching

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