Schlagwörter: Studium

Steuerkanzlei Gesierich

Erststudium nicht als Werbungskosten abziehbar

Folgendes Urteil ist keine Überraschung, aber es gibt immer wieder Studenten, die es nicht akzeptieren wollen. Kosten eines Studiums kann man nur als Sonderausgaben absetzen, nicht als Werbungskosten. Warum spielt der Unterschied überhaupt eine Rolle? Sonderausgaben kann man nicht vortragen, sondern
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Kosten für ein Erststudium verpuffen

Ob ein Studium als Erststudium oder Zweitstudium gilt, hat massive steuerliche Auswirkungen: Die Kosten für ein Erststudium kann man nur als Sonderausgaben abziehen bis maximal 6.000 Euro pro Jahr. Und Sonder­ausgaben verpuffen nutzlos, wenn man sonst keine Einkünfte hat, was
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Einem Mitarbeiter Studium oder Meisterschule bezahlen

Mitarbeiter mit hoher Qualifikation sind heute ein Engpassfaktor. Und so gehen viele Betriebe dazu über, Fortbildungskosten oder Gebühren zu einer Meisterschule zu übernehmen. Solche Ausgaben sind stets Betriebsausgaben, die Frage ist aber: Fällt Lohnsteuer an? Maßnahmen zur Fort- und Weiterbildung
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Doch Kindergeld bei berufsbegleitendem Studium

Für volljährige Kinder unter 25 Jahren, die eine Berufsausbildung machen, bekommen Sie Kindergeld. Für volljährige Kinder, die arbeiten, bekommen Sie keines. Was gilt, wenn das Kind arbeitet, aber gleichzeitig ein berufs­begleitendes Studium macht? Das Finanzamt sagte: „Kein Kindergeld, weil das
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