Tag Archives: Studium
Professionelle Teamarbeit
Folgendes Urteil ist keine Überraschung, aber es gibt immer wieder Studenten, die es nicht akzeptieren wollen. Kosten eines Studiums kann man nur als Sonderausgaben absetzen, nicht als Werbungskosten. Warum spielt der Unterschied überhaupt eine Rolle? Sonderausgaben kann man nicht vortragen, sondern
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Ob ein Studium als Erststudium oder Zweitstudium gilt, hat massive steuerliche Auswirkungen: Die Kosten für ein Erststudium kann man nur als Sonderausgaben abziehen bis maximal 6.000 Euro pro Jahr. Und Sonderausgaben verpuffen nutzlos, wenn man sonst keine Einkünfte hat, was
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Mitarbeiter mit hoher Qualifikation sind heute ein Engpassfaktor. Und so gehen viele Betriebe dazu über, Fortbildungskosten oder Gebühren zu einer Meisterschule zu übernehmen. Solche Ausgaben sind stets Betriebsausgaben, die Frage ist aber: Fällt Lohnsteuer an? Maßnahmen zur Fort- und Weiterbildung
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