Schlagwörter: TSE

Steuerkanzlei Gesierich

Registrierungspflicht für TSE-Kassen wird weiter ausgesetzt

Wenn Sie eine elektronische Registrierkasse verwenden, muss diese eine sogenannte technische Sicherheitseinrichtung TSE haben. Unter anderem sollen Sie eine ca. 50-stellige Seriennummer der Kasse händisch in ein Formular eintragen und an Ihr Finanzamt melden. Dieses Formular der Finanzverwaltung existiert nach
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Übergangsfrist für TSE-Chip verlängert bis 30. September 2020

Eigentlich sollen Registrierkassen ab 1. Januar 2020 einen speziellen Chip mit einer sogenannten „technischen Sicherheitseinrichtung“ (= TSE) enthalten, die jede Buchung unwiederbringlich codiert, sodass das Finanzamt leicht überprüfen kann, ob nachträglich irgendetwas storniert oder verändert wurde. Leider haben aber die
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