Schlagwörter: Überstunden
Steuerkanzlei Gesierich
Wenn ein Mitarbeiter Überstundenvergütungen für einen Zeitraum von mehr als zwölf Monaten bekommt und das zwei Steuerjahre betrifft, kann er eine Tarifermäßigung bekommen. (BFH, 02.12.21, VI R 23/19)
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Überstunden werden oft erst im neuen Wirtschaftsjahr ausgeglichen. In diesem Fall muss man für die Überstunden eine Rückstellung bilden, indem man die Überstunden umrechnet auf Monate und dann mit dem Gehalt multipliziert und die Arbeitgeberkosten draufschlägt. Minusstunden desselben Arbeitnehmers sind
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