Schlagwörter: Vorsicht

Steuerkanzlei Gesierich

Vorsicht bei zu viel Großzügigkeit gegenüber den Eltern

Viele wissen, dass der Freibetrag bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer für Kinder 400.000 Euro je Elternteil beträgt. Diese Freibeträge stehen alle zehn Jahre aufs Neue zur Verfügung. Manche schließen dann daraus, dass das in die umgekehrte Richtung sicherlich auch gilt.
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Vorsicht bei einem Verzicht auf Zugewinnausgleich

Viele denken beim Thema Zugewinnausgleich an die Ehescheidung. Das muss aber nicht sein. Es ist auch bei einer intakten Ehe möglich, nachträglich einen Ehevertrag zu schließen und zur Gütertrennung überzugehen. Dem „ärmeren“ Ehegatten steht dann ein Ausgleichsanspruch in Höhe des
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Lassen Sie von diesen Begünstigungen besser die Finger

Diese Begünstigung ist neu im Erbschaftsteuerrecht: Familienunternehmen bekommen auf Antrag einen Vorab-Abschlag von bis zu 30 Prozent auf begünstigtes Vermögen (also nicht auf „schädliches Verwaltungsvermögen“). Dieser Abschlag gilt - unabhängig von der Größe - für alle Familienunternehmen, aber nicht für
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Vorsicht bei Tiefstapeleien beim Bruttolistenneupreis

Manch ein Unternehmer, der günstig einen gebrauchten Firmenwagen kauft, ärgert sich darüber, dass bei der Ein-Prozent-Regel nicht der Kaufpreis, sondern der ursprüngliche Listenpreis zugrunde gelegt wird. Beispiel: Man kauft einen zwei Jahre alten Luxus-Wagen mit 120.000 Euro Neupreis gebraucht für
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